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Ausbildung
Wandbild

„Aus dem Leben des medizinischen Dienstes der Nationalen Volksarmee“ (Grafik-Zyklus von Helmut Maletzke, Greifswald)

Die Ausbildung militärmedizinischer Hochschulkader

Gliederung

Vorgeschichte 1949 – 1955
Die Ausbildung militärmedizinischer Hochschulkader 1955 – 1990
Das Zulassungsverfahren
Der Studiengang der Militärärzte
Sonderformen der Ausbildung von Militärärzten
Der Studiengang der Militärzahnärzte
Der Studiengang der Militärapotheker
Das Diplomverfahren
Die verkürzte Ausbildung
Literatur



Die Ausbildung militärmedizinischer Hochschulkader war in der DDR Teil des Systems der Ausbildung der Streitkräfte/NVA. Sie wurde verstanden als einheitlicher Prozess der zielstrebigen, planmäßigen und organisierten politischen, militärischen und spezialfachlichen Bildung und Erziehung, in dem die Armeeangehörigen das Wissen und Können sowie die moralischen, geistigen und körperlichen Fähigkeiten und Eigenschaften erwerben, die zur Erfüllung der konkreten Pflichten in der jeweiligen Dienststellung unter allen Bedingungen des modernen bewaffneten Kampfes erforderlich sind. Die Ausbildung von militärmedizinischen Hochschulkadern umfasste die Heranbildung von Militärärzten, Militärzahnärzten und Militärapothekern, anfänglich nur für die KVP/NVA, später für die bewaffneten Organe/Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR. Zu ihrer Durchführung wurden unter Zugrundelegung der Studienpläne der jeweiligen Grundstudienrichtung und unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen an das jeweilige Ausbildungsprofil „Ausbildungsprogramme für die Ausbildung/Heranbildung von Militärärzten, Militärzahnärzten und Militärapothekern“ erarbeitet. Sie bildeten die verbindlichen Dokumente für den gesamten Ausbildungsgang der militärmedizinischen Hochschulkader an der Militärmedizinischen Sektion der KVP/NVA 1955 – 1964 und seit 1964 der Militärmedizinischen Sektion an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. Der Ausbildung der militärmedizinischen Hochschulkader schloss sich die Weiterbildung in den jeweiligen Fachrichtungen an.
Die nachfolgenden Angaben in diesem Beitrag geben nach kurzer Darstellung der Vorgeschichte den Sachstand der Ausbildung militärmedizinischer Hochschulkader in den 1980er Jahren bis zum Zeitpunkt der Abwicklung der MMS am Ende der DDR wieder, die Darstellung der Veränderungen der jeweiligen Studiengänge in den Jahren 1949 – 1990 ist in einem späteren Beitrag geplant.
 

Vorgeschichte 1949 – 1955
In den Jahren 1949 – 1951 gab es in der DDR keine geregelte Ausbildung von Militärärzten, Militärzahnärzten und Militärapothekern. Die medizinische Betreuung der Angehörigen der Volkspolizei wurde durch Sanitätsdienstgrade (Sanitäter und Revierleiter) sowie durch Vertragsärzte sichergestellt. 1950 begannen die Vorbereitungen für die Ausbildung von Feldscheren nach sowjetischem Vorbild sowie zur Aufstellung einer Studentenkompanie.
Am 05. Januar 1951 begann am Volkspolizeikrankenhaus (VPK) Leipzig in Wiederitzsch der erste Lehrgang für Feldschere. Das Ziel bestand darin, die Teilnehmer in anfangs 9monatigen und später einjährigen Kursen zu Feldscheren (Dienstgrad VP-Unterkommissar) auszubilden und sie als Leiter von Krankenrevieren in den VP-Bereitschaften und –Schulen einzusetzen. Die Ausbildung in den Fächern Anatomie, Physiologie, Innere Medizin Chirurgie, Hygiene und Instrumentenkunde erhielten die Lehrgangsteilnehmer vornehmlich im VPK, die Weiterbildung in naturwissenschaftlichen Fächern erfolgte hingegen an der Universität Leipzig. Dorthin begaben sich die Teilnehmer in einer gesondert bereitgestellten Straßenbahn. Teilnehmer am 1. Feldscherlehrgang waren u. a. die VP-Oberkommissare Kurt König, Gerhard Rehwald und Rudolf Schwarzer sowie die VP-Kommissare Hansgeorg Hüller, Hansgeorg Löhr, Hermann Michel und Georg Spangenberg. Zugführer war VP-Kommissar Hans Tischer.
Am 01. Mai 1951 nahm die Studentenkompanie am VPK Leipzig ihren Dienst auf. Ihr gehörten anfangs an den Universitäten Jena, Rostock und Leipzig für einen Dienst in der Volkspolizei geworbene Studenten an. Zu den ersten im u. a. durch Karlheinz Kelch (VP-Oberkommissar, cand. med. im 7. Semester) geworbenen Studenten, die sich für eine 10jährige Dienstzeit nach dem Studium verpflichteten, zählten Eberhard Botta, Günter Elste, Karl-Herinz Erth, Konrad Fickenwirth, Rolf Gläsel, Harry Hartmann, Maja Hohenstein, Harald Hunger, Alfred Michel und Manfred Schad, alle 5. Semester. Später kamen Rolf Stäps und Erhard Jöstel hinzu.
Am 01. September 1951 begann mit der Aufnahme eines Vollstudiums/vollständigen Direktstudiums der Medizin durch Werner König, Rosel Moltrecht, Walter Pössel, Edgar Steiner und Axel Zeuner sowie der Pharmazie durch Kurt König und Rolf Rehe an der Universität Leipzig die geregelte Ausbildung von militärmedizinischen Hochschulkadern in der DDR. Später stießen im gleichen Jahr  als Vollstudenten der Medizin Wilhelm Götzl und Kurt Hergert hinzu. Der Studentenkompanie gehörten 1951 des Weiteren Feldschere an, die an der ABF die Hochschulreife erwarben, um danach das Studium aufzunehmen (Heinz Eisfeld, Ulrich Heidenreich, Hansgeorg Hüller, Rudolf Schwarzer, Georg Stenzel, Helmut Timm, Günter Wilde). Die Studenten trugen als Offiziere die Dienstgrade der Volkspolizei (VP-Unterkommissar, VP-Kommissar und VP-Oberkommissar) und als Mannschaftsdienstgrade (in der Regel Wachtmeister, Oberwachtmeister und Hauptwachtmeister) die Bezeichnung Offiziersanwärter/Sanitätsoffiziersanwärter (OA/SOA) und Schulterstücke in silberfarbener Umrandung mit einem gleichfarbigen Buchstaben „A“ (Anwärter) in der Mitte. Das Stipendium betrug für unverheiratete Angehörige der Studentenkompanie 200,00 Mark/ABF, 250,00 Mark/Vorklinik und 300,00 Mark/Klinik.
Die Studentenkompanie war bis zu ihrer Verlegung im Jahre 1955 nach Greifswald zuerst in einer Baracke des VPK Leipzig (1951), danach in der Gräfestraße (1951/52) und in der Döllnitzer Straße (1952/53) und zuletzt in der Springer- und Richterstraße untergebracht. Am Standort Leipzig verheiratete Angehörige der Studentenkompanie hatten als „Außenschläfer“ die Genehmigung außerhalb zu wohnen.

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Das Studentenwohnheim 1952/53 in der Döllnitzer Straße

 

Kompaniechefs waren VP-Kommissar Tischer, VP-Oberkommissar/Oberleutnant Lösche und zuletzt Oberleutnant Eckart.

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Oberleutnant Eckart (re.), Kompaniechef der Studentenkompanie 1953 – 1955 in der Springerstraße/Richterstraße (Jahr und Anlass nicht bekannt; li. Leutnant Hermann Michel)

 

Für die Dienstzeit nach Studienabschluß bestanden individuelle vertragliche Regelungen, die allgemein 10 Jahre betrugen. (Mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1961 galt für die Militärärzte, Militärzahnärzte und Militärapotheker in der DDR das Dienstverhältnis eines Berufsoffiziers der NVA mit einer Mindestdienstzeit von 25 Jahren; sie leisteten den Fahneneid und legten das Offiziersgelöbnis ab.)
Die Ausbildung der Militärärzte, Militärzahnärzte und Militärapotheker war zu dieser Zeit ein reines Hochschulstudium, ohne militärmedizinische Lehrveranstaltungen. Die Studenten führten lediglich operative Nachtdienste am VPK Leipzig durch.
Nach der Aufstellung der KVP im Jahre 1952 wurde auch die Studentenkompanie als Struktureinheit des VPK zu einer Einheit der KVP. Ab dieser Zeit führten die Angehörigen der Studentenkompanie militärische Dienstgrade (Offiziersschüler; Unterleutnant, Leutnant und Oberleutnant/Offiziershörer), oblag die Führung einem Leiter/einer Leiterin, die von einem Hauptfeldwebel als Innendienstleiter unterstützt wurden. Im gleichen Jahr fand während der Sommersemesterferien auch der erste Ausbildungslehrgang in der Grund-, Schieß- und Topographieausbildung in Kochstedt statt.
 

Die Ausbildung militärmedizinischer Hochschulkader 1955 - 1990
Mit der Gründung der Militärmedizinischen Sektion (MMS) in Greifswald am 01. Juni 1955 und der Aufnahme ihrer Tätigkeit als Dienststelle III der KVP begann die zentralisierte, geregelte Ausbildung militärmedizinischer Hochschulkader in der DDR.
Die Angehörigen der bisherigen Studentenkompanie der KVP wechselten mit Ausnahme des letzten Studienjahres und der ABF-Studenten ihren Studien- und Dienstort, um die Ausbildung an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald fortzusetzen. Zugleich traten Studenten der ersten vier Studienjahre von medizinischen Fakultäten verschiedener Universitäten der DDR in die KVP ein und setzten ihr Studium an der MMS fort.
Mit der Verlagerung der Ausbildung nach Greifswald änderte sich zunächst an der Gesamtsituation des Studienablaufs für die Offiziersschüler und Offiziershörer nur, dass jetzt an die Stelle der zivilen Fakultäten der Universität Leipzig als Ausbildungsstätten die Medizinische und die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald traten. Die Ausbildung für die anfangs 494 und später bis zu 650 Offiziersschüler und Offiziershörer blieb unverändert ein reines Medizin-, Stomatologie- oder Pharmaziestudium, das sie als Militärstudenten in Uniform absolvierten, und die MMS eine Truppenunterkunft.
Ende der 50er Jahre begann die zunehmenden Profilierung der MMS zu einer zentralen militärmedizinischen Ausbildungsstätte, die schließlich ihren Ausdruck darin fand, dass  die Ausbildung der MÄ, MZÄ und MAp nicht mehr nur nach den Studienplänen in den Grundstudienrichtungen Medizin, Stomatologie und Pharmazie erfolgte, sondern nach bestätigten Ausbildungsprogrammen/Programmen für die Heranbildung von Militärärzten, Militärzahnärzten und Militärapothekern. (Siehe hierzu auch den Beitrag „Die Militärmedizinische Sektion an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald“.)
Wichtige Daten und Ereignisse dieser Entwicklung waren:
• Der Beginn der regelmäßigen militärmedizinischen und Sanitätsausbildung durch Major Pieper und Hauptmann Dr. Hüller 1958.
• Die Versetzung der ersten 38 Absolventen als Militärärzte in die Truppe im Februar 1958.
• Die Konstituierung des Lehrbeirates im Dezember 1958.
• Die Erste wissenschaftliche Konferenz der MMS im Oktober 1959, die Erste Militärmedizinische Konferenz der NVA an der MMS im Dezember 1959  und die  Zweite wissenschaftliche Konferenz der MMS im November 1960.
• Die Erweiterung des Umfangs der militärmedizinischen Ausbildung mit der Schaffung eines Lehrstuhls für Militärmedizin im Dezember 1960, Leiter: Oberstltn. Dr. Kelch.
Fachgebiete: Organisation und Taktik des medizinischen Dienstes, kommissarischer Leiter Major Pieper, und Militärmedizinische Versorgung, Leiter Oberstltn. Fuchs.

OS bei Sanitätsuasbildung unter Gefechtsbediingungen

Offiziersschüler der MMS bei der Sanitätsausbildung unter Gefechtsbedingungen


Dem Lehrstuhl unterstanden zugleich das medizinisch-technische Zentrum und die Zentralstelle für militärmedizinische Dokumentation.
• Die Bildung eines Zentralinstituts für Militärmedizin - ZIM (Leiter: Oberstltn. Dr. Kelch) und des Lehrstuhls für Gesellschaftswissenschaften (Leiter: Oberstltn. Petruschke) am 01. Dezember 1961. Zum ZIM gehörten das Institut für Organisation und Taktik des medizinischen Dienstes (IOTMD), die Lehrstühle Militärhygiene, Feldepidemiologie und für Gefechtsausbildung sowie das medizinisch-technische Zentrum,  zum Lehrstuhl für Gesellschaftswissenschaften die  Fachgebiete Dialektischer und historischer Materialismus, Politische Ökonomie, Geschichte der Arbeiterbewegung und Marxistisch-leninistische Lehre vom Krieg und von den Streitkräfte. Mit der Gründung des Lehrstuhls für Gesellschaftswissenschaften übernimmt die MMS zugleich die bisherige Ausbildung in den Grundlagen des Marxismus-Leninismus für die Offiziersschüler/Offiziershörer am Institut für Marxismus- Leninismus der EMAU Greifswald. Hinzu kommen 1962 die Ausbildung durch das Institut für medizinischen Schutz und 1963 durch die Abteilungen Feldchirurgie und Innere Militärmedizin als neue Struktureinheiten des IOTMD.
• Die Auflösung des ZIM und die Neustrukturierung der Institute und Lehrstühle im Januar 1964, womit  die militärmedizinische, gesellschaftswissen- schaftliche und militärische Ausbildung ihre Grundstruktur erhielt, die im wesentlichen bis zum Ende der MMS bestand und in den folgenden Jahren nur geringfügig modifiziert und verändert worden ist. Sie wurde seither von folgenden Struktureinheiten wahrgenommen:
- Institut für Gesellschaftswissenschaften (IGW), unterstellt dem Stellvertreter des Kommandeurs und Leiter der Politabteilung);
- Institut für Organisation des Gesundheitsschutzes und Organisation und Taktik des medizinischen Dienstes, das im Oktober 1964 in die zwei selbständigen Institute – Organisation und Taktik des medizinischen Dienstes (IOTMD) und Organisation des Gesundheitsschutzes (IOGS) aufgegliedert wurde; das IOGS wurde 1972 umstrukturiert und umbenannt in Institut für die gesamte Militärhygiene (IGMH) und ab Dezember 1977 in Institut für Militärhygiene (IMH);
- Institut für militärische Radiologie und Toxikologie/IMRT (ab 1971 Institut für Militärradiologie und Militärtoxikologie (IMM);
- Institut für biologischen Schutz (IBS), seit 1968 Institut für Feldepidemiologie und Mikrobiologie (IFM) und später Institut für Feldepidemiologie und militärische Mikrobiologie (IFMM);
- Institut für Militärpharmazie (IMP),  später Institut für Militärpharmazie und Militärmedizintechnik  (IMPMMT) und der
- Lehrstuhl für operativ-taktische Ausbildung (OTA), der 1971 in das IOTMD eingegliedert wurde.
Die Ausbildung der militärmedizinischen Hochschulkader weist zwei Abschnitte aus:
- 1955 bis 1974 und
- 1976 bis 1990.
Von 1969 bis 1974 wurden keine Studenten für die Ausbildung als MA, MZA oder MAp auf Grund der irrtümlichen Konzeption, den Bedarf der NVA und der bewaffneten Organe durch die Werbung von zivilen Studenten abdecken zu können, immatrikuliert. Erst als die Werbegespräche sich als Misserfolg erwiesen, wurde die Ausbildung militärmedizinischer Hochschulkader 1976 wieder aufgenommen. Somit gab es an der MMS von 1974 bis 1976 keine Ausbildung von MÄ, MZÄ und MAp.
Die Studienjahre trugen von der Gründung der MMS an bis 1974 die Bezeichnung Lehrgänge (1. – 19. Lehrgang), die von einem Lehrgangsleiter geführt wurden, und mit der Wiederaufnahme der Ausbildung 1976 die Bezeichnung Studienjahrgänge (Studienjahrgang 1976 – Studienjahrgang 1989), die von einem Kompaniechef/Lehrgruppenleiter geführt wurden. Beide wurden von einem Hauptfeldwebel unterstützt. Mit dem Anwachsen der Zahl der OS/OH in einem Studienjahr von anfangs 35 auf später 90 OS/OH wurde zur Führung der Studienjahre die Dienststellung eines Bataillonskommandeurs eingeführt. Die Dienstbezüge der OS betrugen in der Berufsausbildung 200,00 Mark und erhöhten sich danach mit jedem Studienjahr bis zur Ernennung zum Offizier um 50,00 Mark.
Nachfolgend wird die Ausbildung militärmedizinischer Hochschulkader ab 1976 nach den geltenden Rechtsvorschriften und militärischen Bestimmungen beginnend von der Zulassung bis zum Abschluß des Studiums für die Studiengänge der MÄ, MZÄ und MAp dargestellt.

Das Zulassungsverfahren
Während im zivilen Bereich für die Bewerbung bzw. Zulassung zum Studium die Festlegungen des Ministers für das Hoch- und Fachschulwesen galten, nach denen Zulassungskommissionen der jeweiligen Universitäten die Auswahl der Studienbewerber für das Medizinstudium auf der Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen vor allem nach der sozialen Herkunft (Schlüssel: mindestens 60% Arbeiterkinder) und den schulischen Leistungen (Abiturnotendurchschnitt – 1,2 und in den naturwissenschaftlichen Fächern Note 1) vornahmen, wurde an der MMS für die Bewerber aller Studienrichtungen (Militärarzt, Militärzahnarzt und Militärapotheker) ein Zulassungsverfahren entsprechend den Festlegungen der Ersten Durchführungsanordnung des Hauptinspekteurs der NVA zur Aus- und Weiterbildungsordnung des Ministers für Nationale Verteidigung durchgeführt. Danach war im Zulassungsverfahren mit den Berufsoffiziersbewerbern die Eignung für den Offiziersberuf unter den Gesichtspunkten
• Bereitschaft, unter Einsatz aller Kräfte den Pflichten und Eigenschaften eines künftigen Offiziers zu entsprechen;
• Fähigkeiten, hohen physischen und psychischen Belastungen gerecht zu werden (Ziffer 56)
zu ermitteln.
Zugleich waren die Berufsoffiziersbewerber mit dem Ablauf des Studiums und mit der Ausbildungsbasis vertraut zu machen (Ziffer 59). Im Ergebnis des Zulassungsverfahrens hatten die Kommissionen die Voraussetzungen für das Studium mit „geeignet“ oder „nicht geeignet“ einzuschätzen (Ziffer 64). Die Auswahl der zum Studium zugelassenen Berufsoffiziersbewerber erfolgte entsprechend den verfügbaren Studienplätzen.

Wesentlicher Inhalt und Ablauf des Zulassungsverfahrens an der MMS
• Berufung von einer zentralen Zulassungskommission und (im Allgemeinen 3) Zulassungskommissionen durch Befehl des K-MMS. Im Jahr 1987 hatten diese Kommissionen folgende Zusammensetzung:
- Zentrale Zulassungskommission
K-MMS, GM Prof. Dr. Steiner; STKLPA, GM Wagner; STKAU, Oberst Prof. Dr. Letzel; Leiter UA Kader, Oberstltn. Friedrich; Leiter der Ärztekommission, Oberstltn. Dr. Thonack; Leiter der AG zur Ermittlung der physischen Eignung, Oberst Elmenthaler.
- Vorsitzende der Zulassungskommissionen
Oberst Prof. Dr. Hollenbach/IMM, Oberst Dr. Baumgarten/IOTMD, Oberst Dr. Her-zog/IFM, Oberstltn. Dr. Fügemann/IMP (Militärapotheker), Oberst Prof. Dr. Drecoll (Fähnrichbewerber).
• Studium und Einschätzung der Eignung auf der Grundlage der von den Wehrkommandos eingereichten Bewerbungsunterlagen vor Beginn des Zulassungsverfahrens durch die Zulassungskommissionen. Hierbei waren als Kriterien insbesondere zu beachten bzw. zu bewerten:
- soziale Herkunft (es galt die gleiche Schlüsselzahl wie im zivilen Bereich);
- schulische Leistungen (zu erwartender Abiturnotendurchschnitt von mindestens 1,5;sehr gute Leistungen insbesondere in Biologie, Chemie, Mathematik und Physik; keine Noten 3);
- gesellschaftliche Aktivitäten (FDJ, DSF, GST u. a.)
- gesellschaftlich wertvolle Neigungen  und moralisch-ethische Eigenschaften (Musik, Zeichnen);
- eine gesunde Einstellung zu sportlichen Aktivitäten.
• Medizinische Untersuchung zur Feststellung der Tauglichkeit und Eignung (nach der Tauglichkeits- und Eignungsordnung/TEO der NVA).
• Einschätzung des physischen Leistungsstandes in folgenden Disziplinen/Sporttest (Mindestanforderungen Note 3:
- Männliche Berufsoffiziersbewerber (3000 m Lauf – 13.20 Min; 6 Klimmzüge; Handgranatenweitzielwurf – 32 m; Kletterstange – 19 Sek);
- Weibliche Berufsoffiziersbewerber (2000 m Lauf – 11.00 Min; 14 Klimmzüge aus dem Schrägliegehang; Handgranatenweitzielwurf – 18 m)
• Pädagogisch-psychologischer Test.
• Zulassungsgespräch Gespräch mit dem Berufsoffiziersbewerber vor einer der Zulassungskommissionen.
• Vorschlag der Zulassungskommissionen für die Zentrale Zulassungskommission. Die Zulassungskommissionen trafen eine Vorauswahl über die Eignung der Bewerber  auf der Grundlage des Studiums der Bewerbungsunterlagen, der Bewertung der Untersuchungs- und Testergebnisse im Zulassungsverfahren und des persönlichen Gesprächs mit dem Bewerber. Sie unterbreiteten der Zentralen Zulassungskommission Vorschläge für die Ablehnung nicht geeigneter Bewerber sowie für die Zulassung geeigneter Bewerber nach den Kriterien besonders geeignet, geeignet und bedingt geeignet.
• Endgültige Entscheidung über die Ablehnung oder Zulassung eines Bewerbers durch die Zentralen Zulassungskommission nach eingehendem Studium aller vorliegenden Unterlagen und Vorschläge. Diese Entscheidungen wurden mit der Studienzulassung den zuständigen Wehrkommandos zur Weiterleitung bzw. Mitteilung an die Bewerber übergeben.

Die Zulassungszahlen betrugen im Jahre 1976, als erstmals ein Zulassungsverfahren dieser Art an der MMS durchgeführt wurde, 35 Studenten und erhöhten sich in den kommenden Jahre auf 90 – 105 Studenten. Durchschnittlich kamen auf einen Studienplatz 2 Bewerber. Die an der MMS zur Verfügung stehenden und im STAN ausgewiesenen Studienplätze wurden für jedes Jahr konkret nach dem Bedarf der Truppe bestimmt und durften in der Gesamtzahl nicht überschritten werden. Die Studienplätze waren vorrangig für die NVA sowie für die Schutz- und Sicherheitsorgane  (MdI, MfS und später auch Zoll) vorgesehen, und enthielten in einem
 

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                                                                    Studienzulassung nach erfolgreichem Zulassungsverfahren

 

jährlichen Wechsel je 5 Studienplätze für Militärzahnärzte und Militärapotheker. Studienplätze für ausländische Militärkader (AMK), die in den 80er Jahren ein Medizinstudium an der MMS aufnahmen (10  AMK aus der DRV/SRV und 9 AMK aus der JAR) wurden gesondert zur Verfügung gestellt.

Der Studiengang der Militärärzte
Die künftigen Militärärzte absolvierten wie alle Medizinstudenten der DDR nach dem Studienplan für die Grundstudienrichtung Medizin (8):
-1jähriges Vorpraktikum in der Krankenpflege (0. Studienjahr)
-2 Jahre vorklinisches Studium
-3 Jahre klinisches Studium
-1 Jahr klinisches Praktikum.

Das einjährige Vorpraktikum in der Krankenpflege
Vor Beginn des einjährigen Vorpraktikums in der Krankenpflege (bis 1982 einjähriges Krankenpflegepraktikum ) wurden die zugelassenen Bewerber zur MMS einberufen, in einer 4wöchigen militärischen Grundausbildung auf die Vereidigung vorbereitet und leisteten in einem militärischen Zeremoniell den Fahneneid. Danach erfolgte ihre Kommandierung als Offiziersschüler in der Berufsausbildung zur Ableistung des Vorpraktikums an das Zentrale Lazarett der NVA/die Militärmedizinische Akademie in Bad Saarow (ab 1981), das Lazarett der NVA in Dresden und das Lazarett des Militärbezirks III in Leipzig (Offiziershörer begannen das Studium unmittelbar mit dem 1. Semester). Das Ziel der einjährigen krankenpflegerischen Tätigkeit bestand im Erwerb des Berufs Krankenpfleger.
Die Verantwortung für die Durchführung des Vorpraktikums, in dem die Offiziersschüler die Berufsausbildung zum Krankenpfleger absolvierten, oblag unverändert der MMS. Hierzu erfolgten regelmäßige Kontrollen und Auswertungen des Ausbildungsstandes und -ablaufes durch Offiziere der MMS gemeinsam mit den Ausbildern vor Ort. In Vorbereitung auf das künftige Studium erhielten die Offiziersschüler Studienmaterialien für die naturwissenschaftlichen Grundlagenfächer, wurden zugleich periodische Leistungskontrollen in diesen Fächern durchgeführt. Diese Aktivitäten verfolgten insbesondere das Ziel, in den ersten beiden Studienjahren die Studienergebnisse allgemein zu verbessern und die Fluktuation zu senken, die insgesamt (Leistungs-, disziplinarische und familiäre Gründe) seit 1976 für alle Studienjahre durchschnittlich 3,4% betrug.

Das Studium im 1. – 5. Studienjahr
Im 1. – 5. Studienjahr absolvierten die OS/OH während des 2jährigen vorklinischen und 3jährigen klinischen Studiums bzw. legten ab:
• An der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Institute und Kliniken der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät/später den Sektionen sowie der Medizinischen Fakultät/später Medizinischer Bereich)
- Vorlesungen, Testate, Belege, Zwischenprüfungen, Abschlussprüfungen in allen im Medizinstudium vertretenen Lehrgebieten (außer Lehrgebiet Marxismus-Leninismus – 300 Stunden, Sprachausbildung Russisch – 105 Stunden, Militärmedizin – 45 Stunden und Sport – 255 Stunden; diese Stunden wurden in die Ausbildung an der MMS übernommen).
- Pflegerische und ärztliche Dienste.
- Praktika (außer 5 Wochen Militärmedizinische Qualifizierung/Medizinisches Zivilverteidigungspraktikum, die in die Ausbildung an der MMS übernommen wurden).
Hauptprüfung mit den Bestandteilen Chirurgie, Innere Medizin und interdisziplinärer Komplex.
• An der MMS oder in militärischen Einrichtungen
- Gesellschaftswissenschaftliche Ausbildung/GWA (ca. 10% des Gesamtvolumens gegenüber den für Offiziershochschulen geforderten 20%) einschließlich Militärpädagogik und Militärpsychologie.
- Militärische Ausbildung.
- Militärmedizinische Ausbildung, mit Hauptprüfung in OTMD.
- Praktika/Truppenpraktika (3 Wochen Laborpraktikum am Ende des 5. Semesters, 5 Wochen stationäre medizinische Betreuung am Ende des 6. Semesters., 5 Wochen ambulante medizinische Betreuung am Ende des 8. Semesters, Praktika eigener Wahl am Ende des 1. Semesters – 3 Wochen, am Ende des 3. Semesters – 3 Wochen und am Ende des 9. Semesters – 5 Wochen für die Diplomarbeit).
Insgesamt waren in diesen fünf Jahren 50 Prüfungen abzulegen: 13 Testate, 8 Belege, 2 Zwischenprüfungen, 23 Abschlussprüfungen und 4 Prüfungen als Bestandteil der Hauptprüfung (Marxismus/Leninismus, OTMD, Innere Medizin, und Chirurgie).
Die Ausbildungsstunden betrugen 7053 Stunden gegenüber 4662 Stunden nach dem Studienplan der Grundstudienrichtung Medizin für zivile Studenten.
Detaillierte Angaben zur Gliederung des Ausbildungsprogramms für die Heranbildung von Militärärzten und zu den spezifischen militärischen und militärmedizinischen Ausbildungsfächern enthält die Übersicht 1.

Übersicht 1

Gliederung des Ausbildungsprogramms für die Heranbildung von Militärärzten

I. Anforderungen an den Absolventen
1. Gesamtziel der Bildung und Erziehung
2. Bestimmung der politisch-ideologischen Grundüberzeugungen
3. Anforderungen an die  gesellschaftswissenschaftliche Ausbildung (GWA)
4. Militärisches Grundwissen und –können
5. Militärmedizinisches Wissen und Können


II. Grundforderungen an die organisatorisch-methodische Gestaltung der Ausbildung
1. Schema zum Ausbildungsablauf
2. Ausbildungsfächer/Stundenverteilung
3. Organisatorisch-methodische Gestaltung der Ausbildung

III. Ziele, Ausbildungsstoff und Forderungen an die organisatorisch-methodische Gestaltung der Ausbildung in den Ausbildungsfächern
1. GWA
2. Militärische Ausbildung
     1. Gefechtsdienst
     2. Taktik der Landstreitkräfte
     3. Rückwärtige Sicherstellung der Truppen und operativen Verbände
     4. Schutzausbildung und Schutz vor MVM
     5. Schießausbildung
     6. Militärische Dienstvorschriften
     7. Militärtopographie
     8. Nachrichtenausbildung
     9. Exerzierausbildung
   10. Imperialistische Armee
   11. Militärtechnische Ausbildung
   12. Militärische Körperertüchtigung (MKE)
   13. Militärische Fahrausbildung
   14. Russisch
3. Militärmedizinische Ausbildung
    1. Organisation und Taktik des medizinischen Dienstes (OTMD)
    2. Sanitätsausbildung
    3. Feldchirurgie
    4. Innere Militärmedizin
    5. Blutspende- und Transfusionswesen
    6. Militärradiologie
    7. Militärtoxikologie
    8. Feldepidemiologie
    9. Militärische Mikrobiologie
  10. Militärische Sozialhygiene
  11. Militärhygiene
  12. Militärische Leistungsmedizin
  13. Militärische Arbeitshygiene
  14. Organisation der materiell-medizinischen Sicherstellung
  15. Militärpharmazeutische Technik
  16. Medizinische Technik
  17. Dokumentation und Information
  18. Militärmedizinische Statistik
IV. Ziele, Aufgaben und organisatorisch-methodische Gestaltung der Truppenpraktika 1)
1. Ziele der Bildung und Erziehung
2. Aufgaben
3. Forderungen an die organisatorisch-methodische Gestaltung

V. Allgemeine Forderungen
Neben dem Ausbildungsprogramm existierte ein VS-Ausbildungskatalog mit ca. 1600 Ausbildungsthemen für alle Lehrfächer mit folgenden Angaben, die codiert waren:
• Ausbildungsfach;
• Ausbildungsebene (Kompanie bis Verband);
• Ausbildungsform (Vorlesung, Selbststudium, Praktikum etc.).
Insgesamt ergab sich durch diese Spezifizierungen in der Ausbildung der Militärärzte eine Gesamtzahl von ca. 9.000 Ausbildungsstunden im 1. – 5. Studienjahr, d. h. fast eine Verdopplung der Stundenzahl gegenüber dem Studienplan der zivilen Medizinstudenten. Die Relationen in der Ausbildung der Militärzahnärzte waren ähnlich.
Am Ende des 5. Studienjahres wurden die Offiziersschüler in einem feierlichen militärischen Zeremoniell (anfangs in der Aula der EMAU, später an der MMS und ab 1983 auf dem Marktplatz) zum ersten Offiziersdienstgrad ernannt.
 

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Zeremoniell der Ernennung 1985 auf dem Marktplatz von Greifswald

 

Bis 1985 (Studienjahrgang 1980) war der 1. Offiziersdienstgrad Oberleutnant, ab 1986 (Studienjahrgang 1981) Leutnant und die Beförderung zum Oberleutnant erfolgte 1 Jahr später nach dem klinischen Praktikum.
Voraussetzungen für die Ernennung waren:
• Das Bestehen der Bestandteile der  Hauptprüfung Chirurgie und Innere Medizin;
• die erfolgreiche 4tägige Offiziersprüfung (GWA, Hygiene, OTMD/Medizinische Sicherstellung, OTA) und
• das Einreichen der Diplomarbeit.
 

A7
                                     Urkunde über die Ernennung zum Oberleutnant (1. Offiziersdienstgrad für Absolventen im Ausbildungsprofil Militärmedizin)

 

Das 6. Studienjahr – klinisches Praktikum Pflichtassistenz) und Hochschulabschluss
Das 6. Studienjahr wurde mit dem Status eines Pflichtassistenten als klinisches Praktikum am Zentralen Lazarett der NVA/der Militärmedizinischen Akademie in Bad Saarow (ab 1981), dem Lazarett der NVA in Dresden und dem Lazarett des Militärbezirks III in Leipzig durchgeführt und bestand aus:
• 4 Monaten Innere Medizin/Innere Militärmedizin;
• 4 Monaten Chirurgie/Feldchirurgie;
• 2 ½ Monaten Dringliche medizinische Hilfe/Reanimation/Anästhesiologie;
• 1 Monat Pädiatrie und
• je 1 Woche Vorbereitungszeit auf das interdisziplinäre Kolloquium als weiterer Bestandteil der Hauptprüfung und für die Verteidigung der Diplomarbeit.
Mit dem Erwerb des akademischen Grades Diplommediziner wurde der Hochschulabschluss erteilt, legte der Absolvent ein feierliches Gelöbnis ab und wurde nach seinem Jahresurlaub zur Truppe versetzt (siehe Bilder 5 – 7: Zeugnis über den Hochschulabschluss,  Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades Diplommediziner und Absolventengelöbnis.
Der Hochschulabschluss bildete die Voraussetzung für die Approbation als Arzt, die der zuständige Bezirksarzt auf der Grundlage der Approbationsordnung des Ministers für Gesundheitswesen erteilte. Die Erteilung der Approbation berechtigte den Absolventen zur Ausübung des ärztlichen Berufes.
 

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                                    Absolventengelöbnis

 

Sonderformen der Ausbildung von Militärärzten

Studium an der Militärmedizinischen Akademie „S. M. Kirow“ in Leningrad (VMOLA)
Autor: Dr. Rolf Rehe
Diese Ausbildung absolvierten von 1952 – 1959 insgesamt 7 Angehörige der KVP/NVA. Eine zweite Gruppe von 10 Offiziersschülern begann 1987/88 das Studium in Leningrad, konnte dieses aber angesichts der politischen Veränderungen des Jahres 1990 dort nicht abschließen und setzte es danach in Deutschland an zivilen Universitäten fort. (Weitere Informationen siehe Literaturangabe 12).
 

Ausbildung von Offizieren auf Zeit/Militärärzten.
Zu dieser Kategorie zählten zivile Studenten, die für einen zweijährigen Truppendienst nach Abschluß des Studiums gewonnen wurden und in einem einmonatigen Kurzlehrgang mit dem Dienstgrad Leutnant auf die spätere Tätigkeit als Leiter eines Medizinischen Punktes in einem Regiment oder selbständigen Bataillon vorbereitet wurden. Diese Form der Ausbildung bedarf einer gesonderten Darstellung.
 

Der Studiengang der Militärzahnärzte
Die zukünftigen  Militärzahnärzten absolvierten  ähnlich der Ausbildung der Militärärzte und dem aktuellen  Studienplan der Grundstudienrichtung Stomatologie das  Studium als Offiziersschüler (keine Offiziershörer) in einem Direktstudium von 5 Jahren,  welches sich in 3  Abschnitte unterteilte:
• 1jähriges Vorpraktikum in der Krankenpflege (0. Studienjahr).
• 2 Jahre vorklinisches Studium (1. – 2. Studienjahr/ Stud. med. dent.)
• 3 Jahre klinisches Studium (3. – 5 Studienjahr /Cand. med. dent.)
Für die Bewerbung und die Zulassung galten die gleichen Bestimmungen wie für die zukünftigen Militärärzte (siehe Abschnitt „Das Zulassungsverfahren“ ). Die Studienzulassung wurde ebenfalls erteilt für das Studium an der Militärmedizinischen Sektion, Ausbildungsprofil: Militärmedizin mit einjähriger Berufsausbildung.  Das einjährige Vorpraktikum in der Krankenpflege wurde als Offiziersschüler in der Berufsausbildung wechselseitig jeweils 6 Monate in der HNO-Klinik und in der Stomatologischen Abteilung der MMA durchgeführt.
Für die Bewerbung, die Zulassung  und die Durchführung des Vorpraktikums in der Krankenpflege der zukünftigen Zahnärzte des MfS, die ebenfalls an der MMS ausgebildet wurden, galten gesonderte Bestimmungen. Zahnärzte des MdI wurden an der MMS nicht ausgebildet.
Während des gesamten Studiums  absolvierte der  Offiziersschüler in der Ausbildung zum Militärzahnarzt:
• Alle  für das Stomatologiestudium relevanten Lehrveranstaltungen an der EMAU (Vorlesungen, Kurse, Testate, Belege, Zwischenprüfungen, Haupt- bzw. Abschlussprüfungen). Das vorklinische Studium der Stomatologie  war dem der Grundstudienrichtung Medizin  annähernd identisch. Die Lehrveranstaltungen an der MMS  in den Lehrgebieten  Marxismus-Leninismus, Sprachausbildung Russisch, Militärmedizin, militärische Ausbildung  und Militärische Körperertüchtigung  wurden gemeinsam mit den Offiziersschülern/-hörern in der Heranbildung zum Militärarzt und Militärapotheker des gleichen Studienjahrgangs  wahrgenommen. Mit der klinischen Ausbildung rückte dann die spezifische  stomatologische Ausbildung in den Vordergrund;
• Praktika und Famulaturen an den medizinischen Einrichtungen der EMAU und der NVA (Lazarette und MMA) sowie militärmedizinisches    Truppenpraktikum (Ebene Regiment);
• pflegerische und ärztliche Dienste, vorzugweise in den Fachgebieten HNO und Kieferchirurgie.
Am Ende des 5. Studienjahres erfolgten nach
• Bestehen der Bestandteile der Hauptprüfungen in der Stomatologie (Marxismus-Leninismus, Konservierende Stomatologie, IDK allgemeine stomatologische Diagnostik und Therapie),
• erfolgreicher 4tägiger Offiziersprüfung (GWA, Hygiene, OTMD/Medizinische Sicherstellung, OTA) und
• Einreichen und erfolgreicher Verteidigung der Diplomarbeit
in einem militärischen Zeremoniell die Ernennung zum Oberleutnant und die Verleihung des akademischen Grades eines Diplomstomatologen.
Wie bei den Absolventen/Militärärzten wurde  mit dem Erwerb des akademischen Grades Diplomstomatologe der Hochschulabschluss erteilt und legte der Absolvent/Militärzahnarzt ebenfalls ein feierliches Gelöbnis ab.
Der Hochschulabschluss bildete die Voraussetzung für die Approbation als Zahnarzt, die der zuständige Bezirksarzt auf der Grundlage der Approbationsordnung des Ministers für Gesundheitswesen erteilte und die den Absolventen zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes berechtigte.
Mit Übergabe der Urkunden und des  Absolventenabzeichen der MMS wurde der Absolvent in den Jahresurlaub entlassen und trat danach Anfang September die  Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Allgemeine Stomatologie in einer militärmedizinischen Einrichtung an.

Besonderheiten bei der Ausbildung der Militärzahnärzte
• Ab 1968 bis 1974 (?) waren die Offiziersschüler der Ausbildungsrichtungen Militärzahnarzt und Militärapotheker in einem Zug zusammengefasst.
• Aufgrund der Immatrikulationsunterbrechung zwischen 1970 und 1975 und des erheblichen Bedarfs an Militärzahnärzten begannen die Offiziersschüler  des Studienjahrgangs 1976 das Studium in diesem Jahr ohne vorheriges Vorpraktikum in der Krankenpflege /Berufspraktikum.
• Die Ausbildung der Offiziere auf Zeit/MZÄ endete nach dem Abschluss an einer zivilen Hochschuleinrichtung und einem einmonatigen Kurzlehrgang an der MMS mit dem Dienstgrad Leutnant. Der Einsatz erfolgte  danach für die nächsten 2 Jahre in der Regel als Regimentszahnarztes unter Fachaufsicht eines erfahrenen Fachzahnarztes/MZA. Diese Zeit für die Weiterbildung zum Fachzahnarzt angerechnet.

Der Studiengang von Militärapothekern
Das generelle fachliche Ziel der Ausbildung der Militärapotheker bestand:
• im Vertrautmachen mit der Ausstattung und Ausrüstung des medizinischen Dienstes der NVA;
• in der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten zur Planung, Organisation und Realisierung der materiell-medizinischen Sicherstellung (einschließlich der medizintechnischen Sicherstellung) und
• in der Befähigung zur Herstellung von Arzneimitteln unter feldmäßigen Bedingungen.
Die Bewerber absolvierten das gleiche Zulassungsverfahren wie diejenigen für die Ausbildung als Militärarzt und Militärzahnarzt und erhielten die gleiche Studienzulassung. 
Vor Beginn der Ausbildung absolvierten die Offiziersschüler eine einjährige Berufsausbildung zum Apothekenfacharbeiter in der Zentralapotheke des Zentralen Lazaretts der NVA/der Militärmedizinischen Akademie in Bad Saarow (ab 1981).
Daran schloss sich die eigentliche Ausbildung zum Militärapotheker als pharmazeutisches Direktstudium nach dem in der DDR gültigen Studienplan der Grundstudienrichtung Pharmazie an. Die rechtsverbindliche Grundlage für die Ausbildung war das Ausbildungsprogramm für die Heranbildung im Ausbildungsprofil Militärapotheker. Die Ausbildungszeit betrug fünf Studienjahre und erfolgte als Offiziersschüler an der MMS. Sie bestand aus dem Studium in den allgemeinen pharmazeutischen Fächern an der Sektion Pharmazie der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (EMAU) und einer zusätzlichen Ausbildung an der MMS vor allem in folgenden Disziplinen:
• Gesellschaftswissenschaften;
• Militärische Grundausbildung;
• Rückwärtige Sicherstellung;
• Organisation und Taktik des medizinischen Dienstes;
• Militärpharmazie.
A10
Die Ausbildung der Militärapotheker im Lehrgebiet Militärpharmazie

Die fünfjährige Ausbildung endete mit der Ernennung zum Leutnant und der Verleihung des ersten akademischen Grades Diplompharmazeut. Nach einjährigem Truppendienst mit militärpharmazeutischer Tätigkeit in Einrichtungen der materiell-medizinischen Sicherstellung der NVA wurde die Approbation als Apotheker erteilt. Danach schloss sich die 4jährige Weiterbildung zum Fachapotheker an.

Das Diplomverfahren
In der DDR wurde mit der „Verordnung über die akademischen Grade“ vom 6.11.1968 auch für Absolventen der Grundstudienrichtungen Medizin, Stomatologie und Pharmazie (Ärzte, Zahnärzte und Apotheker) als erster akademischer Grad das Diplom eines Wissenschaftszweiges (Diplommediziner, Diplomstomatologe oder Diplompharmazeut) eingeführt. Zur straffen Führung  des Prozesses der Diplomierung erließ der K-MMS eine „Verfahrensregelung für die Verleihung des Diploms“ und eine „Richtlinie für die Anfertigung der Diplomarbeit“. Zugleich wurden ein „Diplomthemenkatalog“, der Themen aus zentralen Forschungsvorhaben der NVA und dienststellengebundene wissenschaftliche bzw. Forschungsthemen überwiegend der MMS, sowie des Zentralen Lazaretts/der Militärmedizinischen Akademie und des Instituts für Luftfahrtmedizin enthielt, sowie ein „Ratgeber für Diplomanden“ erarbeitet. Alle Themen waren so angelegt, dass die Diplomarbeit zur Promotion A weitergeführt werden konnte. Kollektivarbeiten waren zulässig, bildeten jedoch die Ausnahme. Der Umfang einer Diplomarbeit sollte 50 Seiten nicht überschreiten. Die Vergabe der Diplomthemen erfolgte im 3. Studienjahr. Den Diplomanden standen für die Anfertigung der Diplomarbeit 9 Wochen Diplomzeit als Wahlpraktikum im 4. Studienjahr sowie 1 Woche Vorbereitungszeit auf die Diplomverteidigung, überwiegend im 6. Studienjahr, zur Verfügung. Die Betreuer der Diplomanden aus den Instituten und Kliniken führten Bearbeitungsblätter und berichteten regelmäßig im Sektionsrat über den Stand der Diplomierung. Bereits 1972 konnte erreicht werden, dass seither alle Absolventen der MMS die Ausbildung mit dem ersten akademischen Grad abschlossen, was einmalig an den Universitäten und Medizinischen Akademien war.

Die Verkürzte Ausbildung
Für den Verteidigungszustand galt eine sog. verkürzte Ausbildung, die sich am erreichten klinischen Ausbildungsstand orientierte und folgendes vorsah:
• Abversetzung des 0. – 2. Studienjahres zu speziellen Ausbildungseinheiten;
• Ausbildung des 3. – 4. Studienjahres nach verkürzten Programmen mit unterschiedlicher Zeitberechnung der Ausbildungsdauer;
• Ablegen der Prüfungen im 5. Studienjahr und Versetzung zum Truppendienst;
• Sofortige Versetzung des 6. Studienjahres zum Truppendienst.
Die detaillierte Darstellung bedarf weiterer Untersuchungen, insbesondere der Auswertung von Originaldokumenten.
 

Literatur

1. Anordnung über die Durchführung von Prüfungen an Hoch- und Fachschulen sowie den Hoch- und Fachschulabschluss – Prüfungsordnung vom 3. Januar 1975, GBl. I, Nr. 4, S. 183
2. Anordnung über das Diplomverfahren – Diplomordnung – vom 26. Januar 1976, GBl. I, Nr. 7, S. 135
3. Anordnung über die Approbation als Arzt – Approbationsordnung für Ärzte – vom 13.1.1977, GBl. I, Nr. 5, S. 30
4. Knabe, Herbert et al., Berufspraktische Ausbildung Medizin. Ein Leitfaden für Medizinstudenten, Krankenpflegepraktikanten, Hochschullehrer, Ärzte und Mitarbeiter in Praxiseinrichtungen des Gesundheitswesens, VEB Verlag Volk und Gesundheit, Berlin 1978
5. Meyers Neues Lexikon, Band 1, VEB Bibliographisches Institut Leipzig, 1971
6. Militärlexikon, Militärverlag der DDR, Berlin 1973
7. Ministerrat der DDR, Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen
Studienplan für die Grundstudienrichtung Medizin, Berlin 1976 und 1982
8. Ministerrat der DDR, Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen Studienplan für die Grundstudienrichtung Pharmazie, Berlin 1976
9. Ministerrat der DDR, Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen Studienplan für die Grundstudienrichtung Stomatologie, Berlin 1976
10. Ordnung Nr. 060/9/003 über medizinische Untersuchungen von Bewerbern, 1981
11. Ordnung über das Zeremoniell an Hochschuleinrichtungen der NVA –  Zeremoniellordnung vom 4. Mai 1971, AMBl. Teil I, Nr. 12/71
12. Rehe, Rolf, Das Medizinstudium an der Militärmedizinischen Akademie „S. M. Kirow“ in Leningrad. In: Beiträge Wehrmedizin und Wehrmedizin, Band 17. Der Medizinische Dienst der NVA – Teil I. Referate anlässlich des Workshops des Arbeitskreise Geschichte der Wehrmedizin vom 20. – 21.04.2004 in Leipzig. Herausgegeben von Franz.-J. Lemmens und Wolfgang G. Locher, Elbe-Dnjepr-Verlag 2006, ISBN 3-933395-86-0
13. Richtlinie über die Organisation und Durchführung von medizinischen Untersuchungen zur Feststellung der Tauglichkeit für den Wehrdienst  -Richtlinie Tauglichkeitsuntersuchungen-  vom 27.01.1983. In: Verf. u. Mitt. d. Min. f. Ges.-Wesen, Berlin (1983) 2, S. 9-14
14. Richtlinie zur Durchführung des einjährigen Krankenpflegepraktikums vor Aufnahme des Medizin- bzw. Stomatologiestudiums vom 4.6.1976, Verf. U. Mitt. des MfGe 1976 Nr. 6
15. Steiner, E. R. und H.-U. Maronde, Die Ausbildung von Militärärzten, Militärzahnärzten und Militärapothekern in der DDR. In: Beiträge Wehrmedizin und Wehrmedizin, Band 17. Der Medizinische Dienst der NVA – Teil I. Referate anlässlich des Workshops des Arbeitskreises Geschichte der Wehrmedizin vom 20. – 21.04.2004 in Leipzig. Herausgegeben von Franz.-J. Lemmens und Wolfgang G. Locher, Elbe-Dnjepr-Verlag 2006, ISBN 3-933395-86-0
 

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